Rechtsberatung bei Trennung, Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung uvm.
Wir heißen Sie herzlich willkommen in unseren Kanzleiräumen mitten in der Fußgängerzone von Baden-Baden.
Wir bieten Ihnen auch telefonische Beratung und Gespräche per Videokonferenz an.
Sprechen Sie uns gerne darauf bei Ihrer Terminvereinbarung an.
Studium der Rechtswissenschaften
Erstes juristisches Staatsexamen
Referendariat
Zweites juristisches Staatsexamen
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg
Seitdem ununterbrochene Vollzeittätigkeit als Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Beraterin für Ehe- und Partnerschaftsverträge sowie Scheidungsfolgenverein-
barungen (DANSEF e.V.)
Gründung der Kanzlei unter eigenem Namen
Eintritt Rechtsanwältin Görner
Qualifikation als CLP-Anwältin
Eintritt Rechtsanwältin Heischkel
Die Erfahrung zeigt: Durch die Spezialisierung und das fundierte Wissen in diesen Rechtsgebieten lösen wir Ihre – zumeist sehr emotionalen – Familienangelegenheiten vorausschauend, verständlich erklärt und zielorientiert und setzen Ihre individuellen Ansprüche durch. Bereits seit nahezu zwei Jahrzehnten begleiten wir am Standort Baden-Baden unsere Mandanten in ihren privatesten Angelegenheiten.
Wir hören Ihnen genau zu, klären Sie offen über Erfolgsaussichten und Risiken auf und vermitteln Ihnen nachvollziehbar und verständlich strategische Überlegungen.
Und das alles mit einem Anspruch: Ihre Zufriedenheit!
Als ausgewiesene Spezialistinnen bieten wir Ihnen vollumfassende und fundierte Rechtsberatung und Beistand in allen Fragen dieser sensiblen Rechtsgebiete.
Bei der Gestaltung von Vermögensübergang auf die nächste Generation kommt es maßgeblich auf eine rechtzeitige Regelung an. Im Vorfeld lassen sich Erbschaftssteuern optimieren und Streitigkeiten vorbeugen. Wenn der Todesfall eingetreten ist, lösen wir für Sie alle rechtlichen Fragestellungen und vertrete Sie bei etwaigen Streitigkeiten.
Viele Jahre der Erfahrung auf dem Gebiet der Rechtsberatung zeigen: Sie sollten rechtzeitig an eine rechtssichere Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht denken. Es ist mit Sicherheit keine Frage des Alters, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern. Auch junge Familien bleiben leider von unerwarteten Schicksalsschlägen nicht verschont und wenn nichts geregelt ist, verkomplizieren sich die Dinge in einem Ausmaß, welches alle Beteiligten zusätzlich stark belastet. Die beste Vorsorge ist bekanntlich die, die man nie braucht. Im Ernstfall aber eine rechtliche Absicherung zu haben, erleichtert den Verbliebenen die Umstände.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Dabei richtet sich die Höhe der Kosten nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert sowie der tatsächlich angefallenen Gebührentatbestände.
Bei einer Vergütungsvereinbarung richten sich die Kosten nach dem Zeitaufwand. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine detaillierte Zeiterfassung samt genauer Dokumentation der Arbeitsschritte, so dass Sie die Abrechnung konkret nachvollziehen können.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, nehmen wir Ihnen die gesamte Arbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Wir klären, ob Ihr Rechtsfall versichert ist und holen die Deckungszusage für Sie ein. Bringen Sie uns hierfür bitte Ihre Rechtsschutzversicherungsnummer und den Namen Ihrer Versicherungsgesellschaft mit.
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten der Beratung oder der anwaltlichen Vertretung vor Gericht zu tragen, beantragen wir gerne für Sie die Gewährung von Prozesskostenhilfe und rechnen im Bewilligungsfalle mit der Staatskasse ab. Bitte beachten Sie, dass Sie hier vor einem ersten Beratungsgespräch den Beratungshilfeschein beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht selbst beantragen und diesen zum ersten Beratungstermin bereits mitbringen.
