Saur-Rechtsanwältin

Mein Anspruch: Ihre Zufriedenheit!

Mein Anspruch:
Ihre Zufriedenheit!

Kanzlei für Familien- und Erbrecht in Baden-Baden.

Rechtsberatung bei Trennung, Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung uvm. 

Wir heißen Sie herzlich willkommen in unseren Kanzleiräumen mitten in der Fußgängerzone von Baden-Baden.
Wir bieten Ihnen auch telefonische Beratung und Gespräche per Videokonferenz an.
Sprechen Sie uns gerne darauf bei Ihrer Terminvereinbarung an.
 

Vita

Die Erfahrung zeigt: Durch die Spezialisierung und das fundierte Wissen in diesen Rechtsgebieten löse ich Ihre – zumeist sehr emotionalen – Familienangelegenheiten vorausschauend, verständlich erklärt und zielorientiert und setze Ihre individuellen Ansprüche durch. Bereits seit über einem Jahrzehnt begleite ich am Standort Baden-Baden meine Mandanten in ihren privatesten Angelegenheiten. 

Ich höre Ihnen genau zu, kläre Sie offen über Erfolgsaussichten und Risiken auf und vermittle Ihnen nachvollziehbar und verständlich strategische Überlegungen.  

Und das alles mit einem Anspruch: Ihre Zufriedenheit! 

Beratungsschwerpunkte

Als ausgewiesene Spezialistin biete ich Ihnen vollumfassende und fundierte Rechtsberatung und Beistand in allen Fragen dieser sensiblen Rechtsgebiete. 

Erbrecht

Eheverträge

Trennung und Scheidung

Unterhalt

Immobilienrecht

Testament

Sorgerecht

Umgangsrecht

Versorgungsausgleich

Versorgungs ausgleich

Deutsches und internationales Familienrecht

Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung

Vaterschafts
feststellung und Vaterschafts
anfechtung

Vaterschafts
feststellung und Vaterschafts
anfechtung

Vorsorgerecht: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Bei der Gestaltung von Vermögensübergang auf die nächste Generation kommt es maßgeblich auf eine rechtzeitige Regelung an. Im Vorfeld lassen sich Erbschaftssteuern optimieren und Streitigkeiten vorbeugen. Wenn der Todesfall eingetreten ist, löse ich für Sie alle rechtlichen Fragestellungen und vertrete Sie bei etwaigen Streitigkeiten.  

Viele Jahre der Erfahrung auf dem Gebiet der Rechtsberatung zeigen: Sie sollten rechtzeitig an eine rechtssichere Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht denken. Es ist mit Sicherheit keine Frage des Alters, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern. Auch junge Familien bleiben leider von unerwarteten Schicksalsschlägen nicht verschont und wenn nichts geregelt ist, verkomplizieren sich die Dinge in einem Ausmaß, welches alle Beteiligten zusätzlich stark belastet. Die beste Vorsorge ist bekanntlich die, die man nie braucht. Im Ernstfall aber eine rechtliche Absicherung zu haben, erleichtert den Verbliebenen die Umstände. 

Kosten

Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Dabei richtet sich die Höhe der Kosten nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert sowie der tatsächlich angefallenen Gebührentatbestände. 

Abrechnung nach einer Vergütungsvereinbarung

Bei einer Vergütungsvereinbarung richten sich die Kosten nach dem Zeitaufwand. In diesem Falle erhalten Sie von mir eine detaillierte Zeiterfassung samt genauer Dokumentation der Arbeitsschritte, so dass Sie die Abrechnung konkret nachvollziehen können. 

Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, nehme ich Ihnen die gesamte Arbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Ich kläre, ob Ihr Rechtsfall versichert ist und hole die Deckungszusage für Sie ein. Bringen Sie mir hierfür bitte Ihre Rechtsschutzversicherungsnummer und den Namen Ihrer Versicherungsgesellschaft mit. 

Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/
Verfahrenskostenhilfe

Beratungshilfe/
Prozesskostenhilfe/
Verfahrenskostenhilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten der Beratung oder der anwaltlichen Vertretung vor Gericht zu tragen, beantrage ich gerne für Sie die Gewährung von Prozesskostenhilfe und rechne im Bewilligungsfalle mit der Staatskasse ab. Bitte beachten Sie, dass Sie hier vor einem ersten Beratungsgespräch den Beratungshilfeschein beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht selbst beantragen und diesen zum ersten Beratungstermin bereits mitbringen.